Voraussetzungen
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Lizenzvergabe
Bitte legen Sie im Warenkorb oder in Ihrem Kundenkonto unter „Lizenzvergabe“ fest, wer am Webinar teilnehmen wird.
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Grundsätzlich muss der Unternehmer zur Ausübung des Vorsteuerabzugs im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sein. Fehler in Rechnungen können nun in vielen Fällen mit Wirkung für die Vergangenheit berichtigt werden. Diesen Grundsätzen hat sich die Finanzverwaltung zwischenzeitlich mit BMF-Schreiben vom 18.09.2020 angeschlossen und seine Aussagen zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung sowie zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung aktualisiert.
Unser aktuelles Webinar stellt die Anforderungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung zum Thema Rechnung und Rechnungsberichtigung vor, gibt Tipps zum Umgang mit berichtigten Rechnungen und zur Umsetzung von Rechnungsberichtigungen. Anhand von Anwendungsbeispielen und Fällen erhalten Sie Tipps für die Praxis. Interagieren Sie während des Webinars mit dem Referenten und stellen Sie Ihre Fragen zum Thema Rechnungen und Rechnungsberichtigung.
1. Umsatzsteuerliche Pflichtangaben in Rechnungen
2. Zusätzliche Pflichten in besonderen Fällen
3. Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung – oft einfacher als gedacht
Die Regelungen des § 14c Abs. 1 und 2 UStG
Rechnungsberichtigung nach § 31 Abs. 5 UStDV: Berichtigung und Ergänzung unzutreffender oder fehlender Angaben
4. Wirkung der Rechnungsberichtigung
Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Änderung der Rechtsprechung von BFH/EuGH
Die konkrete Umsetzung im BMF-Schreiben vom 18.09.2020: Regelungen und Problemfälle
Rückwirkung vs. Verjährung: Rechnungsberichtigung als rückwirkendes Ereignis?
5. Anwendungsbeispiele und Tipps für die Praxis