Nach dem Gesetzentwurf des BMJ vom 17.01.2024 (Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften) werden die Größenkriterien für die Kleine GmbH rückwirkend ab 2023 geändert.
Diese Kommentierte Checkliste beinhaltet einen Musteranhang für kleine Kapitalgesellschaften, basierend auf den entsprechenden Pflichtangaben. Freiwillige Angaben wurden in den Musteranhang nicht aufgenommen, er beinhaltet nur die wesentlichen und in der Praxis regelmäßig vorkommenden Angaben. Bei der Erstellung des individuellen Anhangs ist daher die Vollständigkeit anhand der Checkliste zu überprüfen.