Diese Checkliste ist zur Ausgabe an die Mandanten gedacht, die diese zur Vorbereitung der Einkommensteuererklärung nutzen können. Sie soll ihnen dabei helfen, die notwendigen Unterlagen für die Bearbeitung der Steuererklärung zusammenzutragen. Dem Berater dient die Checkliste darüber hinaus dazu, steuerrelevante Sachverhalte herauszufiltern und gezielt weitere Fragen stellen zu können, um den Mandanten optimal steuerlich zu beraten. Ein wesentlicher Aspekt der Mandantencheckliste ist, dass sie sich ausschließlich auf die Privatsachverhalte bezieht. Das heißt, nur die Problemkreise zu den Sonderausgaben, den außergewöhnlichen Belastungen, den haushaltsnahen Dienstleistungen, den Beschäftigungsverhältnissen sowie den Handwerkerleistungen werden abgefragt. Der einkünfterelevante Bereich – regelmäßig der komplexeste Teil der Einkommensteuererklärung – wird dem Gespräch mit dem Berater vorbehalten. Eine Überforderung der Mandanten in diesem Bereich wird so vermieden. Der Berater kann hier ganz persönlich auf den Mandanten eingehen und Fragen individuell gestalten. Unterstützen lassen kann sich der Berater hierbei durch die Checklisten, die zum Ausfüllen durch den Berater gedacht sind (Art.-Nrn. 1038 und 1039).