Die Rechnung ist das zentrale Dokument im Geschäftsverkehr. Um eine Bezahlung für eine von ihm erbrachte Leistung zu erhalten, erstellt der Unternehmer im Regelfall eine Rechnung. Bezieht er von anderen Unternehmern eine Leistung, erhält er wiederum im Regelfall eine Rechnung.
Der Übergang zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) markiert einen bedeutenden Wandel für B2B-Umsätze ab 2025 und wirft für Unternehmer Fragen nach den gesetzlichen Neuerungen sowie der Anpassung des Rechnungsstellungsprozesses auf. Während einige Erleichterungen bei Zahlungsprozessen erwarten können, stehen andere vor neuen Herausforderungen. Die korrekte Umsetzung ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen der Vorsteuerabzug gefährdet ist. Frühzeitige Beratung durch einen steuerlichen Experten ist daher unerlässlich, um reibungslose und gesetzeskonforme Prozesse zu gewährleisten.
Unsere Mandanten-Info bietet eine erste Orientierung und ermöglicht eine individuelle Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater.
Die aktualisierte Mandanten-Info berücksichtigt das finale Schreiben des BMF vom 15.10.2024 sowie die vom BMF veröffentlichten FAQ zur Einführung der E-Rechnung. Sie enthält erweiterte Ausführungen zu den in der Praxis häufig verwendeten Rechnungsformaten und zur Frage der Risikotragung, wenn eine empfangene Leistung unter Rückgriff auf die Ausnahmen durch den Rechnungsaussteller in Form einer sonstigen Rechnung abgerechnet wurde, aber die Abrechnung in Form einer E-Rechnung geboten gewesen wäre.