Deutschland hat zum 01.01.2020 die europarechtlichen Vorgaben der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie fristgerecht im Geldwäschegesetz umgesetzt. Die Novellierung des Gesetzes brachte zahlreiche Änderungen mit sich. Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber die Transparenz in Bezug auf die hinter den Gesellschaften stehenden wirtschaftlich Berechtigten erhöhen, um so die Geldwäschebekämpfung zu unterstützen und die Terrorismusfinanzierung aufzudecken. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die Änderungen des Geldwäschegesetzes. Es informiert über die Neuerungen und stellt wichtige allgemeine Regelungen der Verpflichteten dar.