Zum 01.07.2021 wird die 2. Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets bzw. Digitalpakets E-Commerce umgesetzt. Dies bringt erhebliche Veränderungen bei der Umsatzsteuer mit sich.
Die Gesetzesänderungen enthalten u. a. umfangreiche Neuregelungen bei Lieferungen über elektronische Schnittstellen und bei der Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen bis 150 € Warenwert. Relevante Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten und Haftungsregelungen sind zu beachten.
Dieses Merkblatt erläutert anhand zahlreicher Schaubilder und Beispielsfälle die neuen Regelungen und klärt Anwendung und Voraussetzungen. Es ergänzt inhaltlich die Merkblätter