Die neue Checkliste Nr. 1040 kann sowohl im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, zur Berechnung der Steuerrückstellung als auch bei separater Erstellung der Steuererklärung (bspw. im Nachgang eines Auftrags zur Prüfung des Jahresabschlusses) eingesetzt werden. Der auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer weniger Erfahrene wird durch die Vielzahl der unterschiedlichen Erklärungsvordrucke sicher hindurchgeführt. Durch fachliche Hinweise einschließlich des Aufzeigens von möglichen Fehlerquellen werden hohe Qualitätsstandards in der Kanzlei sichergestellt und Haftungsrisiken reduziert. Dabei wird als Anwendungsfall der einer komplexeren, unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft (UG/GmbH/AG) zu Grunde gelegt.