Seit einigen Jahren haben Unternehmen, die zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes zählen, mit den entsprechenden Regelungen des Geldwäschegesetzes zu tun. Mit dem Transparenzregister, welches mittlerweile zu einem Vollregister umgestellt ist und damit so gut wie alle Unternehmen zur Eintragung verpflichtet, soll Transparenz in die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsstrukturen gebracht werden.
Das Merkblatt enthält einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Transparenzregister, zeigt Handlungsbedarfe auf, gibt Handlungsempfehlungen nach erfolgter Anmeldung und stellt dar, welche Bußgelder bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen.