Grundsätzlich bestehen mannigfaltige Wege, Immobilien- und Kapitalvermögen auf Kinder zu übertragen. Übertragungen können dabei noch zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge – oder erst mit Tod im Zuge einer Erbschaft – erfolgen. Dabei lösen die verschiedenen Wege unterschiedliche erb- und schenkungsteuerliche Folgen aus. Um hierbei nicht in ungeahnte Steuerfallen zu tappen, gilt es, eine Vielzahl an Punkten zu beachten. Umso wichtiger ist es deshalb, bei der Übertragung des Vermögens die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen zu kennen. Andernfalls besteht das Risiko, das zu übertragene Familienvermögen durch einen unklugen Übertragungsvorgang einer unnötig hohen Steuerbelastung zu unterwerfen. Gleichfalls bieten die Vorschriften des ErbStG auch eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen.