§ 25 UStG gehört mit Sicherheit zu den schwierigsten Regelungen des Umsatzsteuerrechts. Durch die Erweiterung der Anwendung auch auf den B2B-Bereich sind spätestens seit 2022 wesentlich mehr Unternehmer von dieser Sonderregelung betroffen als bisher. Außerdem gilt die Vorschrift nicht nur für klassische Anbieter von Reiseleistungen, wie etwa Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist. Seit 01.01.2022 ist zudem grundsätzlich die Möglichkeit entfallen, eine Gesamtmarge als Bemessungsgrundlage zu bilden, wodurch die betroffenen Unternehmen gezwungen sind, ihre Buchungssysteme sowie ihre betrieblichen Abläufe anzupassen. Einige Ausnahmen werden von Verwaltungsseite zugelassen. Zu guter Letzt sind auch Unternehmer von der Sonderregelung betroffen, die selbst überhaupt keine Reiseleistungen ausführen, sondern diese nur für ihr Unternehmen einkaufen (z. B. Dienstreisen, Betriebsausflüge), weil sich für sie die Frage des Vorsteuerabzugs aus eingekauften Reiseleistungen stellt. Im Seminar werden die Margenbesteuerung für Reiseleistungen detailliert besprochen, anhand von Beispielsfällen praxisnah dargestellt und Lösungen für die Praxis aufgezeigt.
A. Grundlagen
A.1 Funktionsweise und Zweck der Sonderregelung
A.2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie
B.1 Voraussetzungen – § 25 Abs. 1 UStG
B. 2 Steuerbefreiung – § 25 Abs. 2 UStG
B. 3 Margenbesteuerung – § 25 Abs. 3 UStG
B. 4 Kein Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen – § 25 Abs. 4 UStG
B. 5 Aufzeichnungspflichten – § 25 Abs. 5 UStG
C. 1 Verzicht auf die Anwendung der Sonderregelung?
C. 2 Vermittlungsleistungen vs. Auftritt im eigenen Namen
C. 3 Aktuelle Entwicklungen bei der Dienstleistungskommission
C. 4 Eigenleistungen vs. eingekaufte Reisevorleistungen
C. 5 Mögliche Steuerbefreiungen und Steuersatz?
C. 6 Aufteilung von Pauschalpreisen
C. 7 Rechnungsstellung
C. 8 Besonderheiten bei Kettengeschäften
C. 9 Reisen für eigene Zwecke (Dienstreisen, Arbeitnehmer, …)
C. 10 Ausnahme für Drittlandsunternehmer
C. 11 Vereinfachungen nach Wegfall der Gruppen- und Gesamtmarge?
C. 13 Vorsteuerabzug für die Umsatzsteuer aus der Marge?
D. Beispielfälle und deren Lösungen