Die Finanzverwaltung und der deutsche Steuergesetzgeber sind sehr kritisch, wenn es um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geschenken an Dritte bzw. Geschäftspartner geht. Wer Dritte beschenken oder zum Essen einladen möchte, sollte dementsprechend einige steuerliche Regeln beachten. Das aktualisierte Merkblatt gibt dazu wichtige Hinweise, ebenso zu Betriebsveranstaltungen.
Jetzt mit aktuellem Beiblatt, Stand 07/2024.