Planen Sie die Zukunft Ihrer Kanzlei vorausschauend – mit dem Praxistreuhandvertrag.
Wenn der Nachfolger Ihrer Steuerberaterpraxis noch nicht bereit ist, kann eine Praxistreuhandschaft den Fortbestand Ihrer Kanzlei sichern. Unser Praxistreuhandvertrag bietet Ihnen die notwendige Sicherheit, um Ihre Praxis übergangsweise in vertrauensvolle Hände zu legen und den Mandantenstamm zu bewahren.
Der Vertrag orientiert sich an den Vorgaben des § 71 StBerG und klärt alle wichtigen Punkte – von der Bestellung des Treuhänders durch die Steuerberaterkammer bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an den Nachfolger. Vermeiden Sie unnötige Risiken und gestalten Sie den Übergang Ihrer Praxis rechtssicher.
Mit unserem Praxistreuhandvertrag erreichen Sie:
Erhalten Sie jetzt die Kontrolle über den Fortbestand Ihrer Praxis – der Praxistreuhandvertrag unterstützt Sie dabei.