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Aktuelles zur steuerlichen Kassenführung: Die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ab 01.01.2025

Aktuelles zur steuerlichen Kassenführung: Die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ab 01.01.2025

SEMINAR
120,00 €*
Neu
* zzgl. gesetzl. USt.
Artikel-Nr. O#336
Veröffentlicht am: 18.12.2024
Dauer: 2 Std. 1 Min.
Unbegrenzter Zugriff
Berater

Auch enthalten in den Abos

Antworten auf eine Vielzahl von Fragen!

  1. Warum sind mehr Informationen zu melden, als das Gesetz es fordert?
  2. Was bedeutet „Besitz- und Betriebsstättenbezogenheit“?
  3. So nutzen Sie die Anleitungshilfe des BMF richtig!
  4. Unterstützung durch Kassenhersteller und Kassenfachhändler?
  5. Praxisbeispiel
  6. Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht?

Agenda

A. Einführung

B. Bedeutung der Mitteilungspflicht für das RMS der Finanzbehörden

C. Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme

D. Die gesetzliche Regelung

E. Umsetzung der Mitteilungspflicht in der Praxis

F. Zusammenfassendes Beispiel

G. Sanktionsmöglichkeiten der Finanzbehörden

H. Umsetzung der Mitteilungspflicht in der Beratungspraxis

I. Zusammenfassung

Skript
Folien
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