Mit dem lange erwarteten und heftig diskutierten ATAD-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen der Wegzugsbesteuerung massiv verschärft. Das Gesetz tritt am 01.01.2022 in Kraft und wird im Ergebnis für alle maßgeblich beteiligten GmbH-Gesellschafter dazu führen, dass diese zwar von München nach Berlin, aber nicht mehr nach Wien steuerfrei umziehen können. Was gilt aktuell? Was ändert sich ab dem 01.01.2022? Kann man noch im Vorfeld etwas gestalten? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar beantwortet.
1. Rechtslage bis zum 31.12.2021
2. Rechtslage ab dem 01.01.2022
3. Vorübergehende Abwesenheit
4. Gestaltungsempfehlungen für die Praxis
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars: