Mit der Änderung der EU-Amtshilfe-RL (DAC 6-Richtlinie) 2018 wurde auf europäischer Ebene eine Offenlegungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. Die Meldepflicht ist in Deutschland in den §§ 138d bis 138k AO geregelt und seit dem 01.07.2020 anzuwenden. „Intermediäre“, wie Steuerberater, Banken oder Versicherungen, sowie Steuerpflichtige müssen danach bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen anzeigen.
Die neue Regelung bringt noch eine Menge Unsicherheit und Fragen mit sich. Welche Sachverhalte müssen wann offengelegt werden und welche Informationen sind zu übermitteln? Wer muss als Intermediär offenlegen und kann die Anzeigepflicht auf das Unternehmen übergehen?
Das Seminar geht neben der inhaltlichen Darstellung der Meldepflichten, der Beschreibung des konkreten Anwendungsbereichs dieser und flankierender Maßnahmen insbesondere auf die Fragestellungen und Lösungen für die Beratungspraxis ein. Darüber hinaus werden Hinweispflichten gegenüber Mandanten und Haftungsfallen konkretisiert und die Sichtweise der Finanzverwaltung abgebildet.
Wichtiger Hinweis
A. Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzes
B. Zeitlicher Anwendungsbereich
C. Sachliche und persönliche Voraussetzungen – Überblick und Prüfschema
D. Sachliche und persönliche Voraussetzungen – Tatbestandsmerkmale §§ 138d, 138e AO
E. Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen §§ 138f, 138g AO
F. Verstöße gegen Mitteilungspflicht
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars: