Nach der Anschaffung der Vermietungsimmobilie fallen regelmäßig weitere Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie an. Hier stellt sich aus ertragsteuerlicher Sicht die Frage, ob diese Aufwendungen sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen oder nur über die Abschreibung der Immobilie berücksichtigt werden dürfen. Dieses Grundlagenseminar stellt dar, wann anschaffungsnahe Herstellungskosten entstehen. Dabei wird insbesondere erläutert, welche Aufwendungen in die 15 %-Grenze einzubeziehen sind und welche eben nicht. Im Seminar wird aber auch darauf eingegangen, was bei verschieden genutzten Gebäuden, z. B. bei selbst zu Wohnzwecken genutzten oder zu fremden Wohnzwecken vermieteteten, Bemessungsgrundlage für diese 15 % ist und wie die 3-Jahres-Frist zu berechnen ist. Schließlich wird auch erklärt, was passiert, wenn Aufwendungen zunächst als sofort abzugsfähig behandelt wurden und sich im Zeitablauf herausstellt, dass es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten handelt, die nur abgeschrieben werden dürfen. Welche Korrekturen erforderlich sind und wie sich für die weitere Zeit die Abschreibung berechnet, wird mit einem ausführlichen Praxisbeispiel veranschaulicht. In einem weiteren Seminar, Veröffentlichung am 15.11.2022, wird hierzu korrespondierend die umsatzsteuerliche Betrachtungsweise erläutert, wenn das Gebäude oder Teile des Gebäudes umsatzsteuerpflichtig vermietet werden.
1. Einführung
2. Prüfmaßstab 15-%-Grenze des Gebäudewertes
3. Einzubeziehende Bau- und Instandhaltungskosten
4. Zuordnung der Kosten
5. Dreijahreszeitraum
6. Nachträgliches Überschreiten der 15-%-Grenze
7. Zeitpunkt der Berücksichtigung der anschaffungsnahen Herstellungskosten