Forschende Unternehmen können ab 2020 von einer steuerlichen Förderung profitieren. Grundlage hierfür ist das neue Forschungszulagengesetz, das besonders kleine und mittlere Unternehmen in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit mit der anteiligen Übernahme von Personalkosten und einer maximalen Fördersumme von bis zu 500.000 € unterstützen möchte. Das Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelung und den Anwendungsbereich.
Inhalt
1. Anspruchsberechtigte (§ 1 FZulG)
2. Förderfähige FuE-Vorhaben
3. Bemessungsgrundlage
4. Förderhöhe
5. Auftragsforschung
6. Kooperationen
7. Verfahren