Die Umsetzung der 2. Stufe des „Digitalpakets E-Commerce“ zum 01.07.2021 bringt erhebliche Veränderungen bei der Umsatzsteuer mit sich. Es erfolgt u. a. eine erhebliche Ausweitung der Versandhandelsregelung. Durch Abschaffung der bisherigen Lieferschwellen und Einführung einer einheitlichen, wesentlich geringeren Schwelle sind ab 2021 weitaus mehr Unternehmer von der Regelung betroffen als bisher. Der One-Stop-Shop (bisher: Mini-One-Stop-Shop – MOSS) beim BZSt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ab 01.04.2021 gibt es statt des bisherigen MOSS nun drei verschiedene One-Stop-Shop-Regelungen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Funktionsweisen. Ergänzt werden die Gesetzesänderungen durch umfangreiche Neuregelungen bei Lieferungen über elektronische Schnittstellen und bei der Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen bis 150 € Warenwert.
Mit dem Seminar sind Sie für die Anwendung der neuen Regelungen bei Ihren Mandanten und die Umsetzung im One-Stop-Shop gerüstet.
1. Überblick
2. Rückblick: Versandhandelsregelung § 3c UStG bis 30.6.2021
3.1. Fernverkauf 1: Innergemeinschaftlicher Fernverkauf – § 3c Abs. 1 UStG
3.2. Fernverkauf 2: Fernverkauf mit aus dem Drittlandsgebiet über einen anderen Mitgliedstaat eingeführten Gegenständen – § 3c
3.3. Fernverkauf 3: Fernverkauf aus dem Drittland bis 150 € – § 3c Abs. 3 UStG
4.1. One-Stop-Shop (OSS) – Nicht-EU-Regelung
4.2. One-Stop-Shop (OSS) – EU-Regelung
4.3. Import-One-Stop-Shop (IOSS)
5. Unterstützung durch elektronische Schnittstellen
6. Weitere Sonderregelungen des Digitalpakets
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars: