Der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch zwei restriktive Vorschriften für Totalverluste und Termingeschäfte noch erheblich weiter eingeschränkt. Dieses Seminar geht insbesondere auf die Reaktion bzw. Klarstellung der Finanzverwaltung ein und stellt die wesentlichen Inhalte des aktuellen BMF-Schreibens vom 03.06.2021 vor. In starker Abgrenzung zum Gesetzgeber hält der BFH die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig (BFH-Beschluss vom 17.11.2020). Darüber muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es bleibt bei der Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften weiterhin recht komplex, aber auch äußerst spannend.
1. Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
2. Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften, § 20 Abs. 6 S. 5 EStG
3. Beschränkung der Verlustverrechnung bei Totalverlusten, § 20 Abs. 6 S. 6 EStG
4. Reihenfolge der Verlustverrechnung, BMF-Schreiben vom 03.06.2021 Rz 118
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars
• wichtige Informationen zum BMF-Schreiben vom 03.06.2021 zur Verlustverrechnung.
• einen Überblick über die Inhalte der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG.
• eine Übersicht über die Inhalte der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Totalverlusten nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG.
• nützliche Praxishinweise.