Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch zwei restriktive Vorschriften für Totalverluste und Termingeschäfte erheblich eingeschränkt. Neben einer allgemeinen Einführung in die spannende Welt der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen stellt das Seminar die wesentlichen Änderungen dar.
1. Verlustverrechnung
2. Grundsätzliches vorab
3. Erste Vorschrift: Totalverluste, § 20 Abs. 6 S. 6 EStG
4. Zweite Vorschrift: Beschränkung Verlustverrechnung aus Termingeschäften, § 20 Abs. 6 S. 5 EStG
5. Auswirkungen 1. Beispiel
6. Auswirkungen 2. Beispiel
Lernziele des Seminars: