Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurden die Behindertenpauschbeträge verdoppelt, der Pflegepauschbetrag erhöht und nach Pflegegrad gestaffelt sowie eine gesetzlich geregelte Fahrtkostenpauschale eingeführt. Die Beträge, insbesondere deren Aufsummierung, erreichen nunmehr beträchtliche Höhen und müssen daher nun verstärkt in den Fokus der Beratungspraxis genommen werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
In den beiden Online-Seminaren wird aufgezeigt, welche Anträge gestellt werden müssen, damit die Pauschbeträge angesetzt werden dürfen, welche besonderen Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Kosten zusätzlich zu den Pauschbeträgen angesetzt werden dürfen. Verdeutlicht wird dies anhand einer Vielzahl von kleinen praktischen Beispielen. Außerdem wird dargestellt, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Übertragung der Pauschbeträge auf andere Steuerpflichtige sowie die Eintragung der Pauschbeträge als Freibeträge bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bestehen und welche Wirkung dies hat.
1. Übertragung von Pauschbeträgen
1.1 Behindertenpauschbetrag
1.2 Pflegepauschbetrag
1.3 Fahrtkostenpauschale
2. Eintragung von Freibeträgen und Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung
2.1 Behindertenpauschbetrag
2.2 Fahrtkostenpauschale
2.3 Pflegepauschbetrag
3. Zusammenfassung
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars