Die Bilanz im Rechtssinne (Handels- und Steuerbilanz) dient der vermögensgebundenen Ermittlung von Gewinnansprüchen und zugleich über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Vor diesem Hintergrund werden die folgenden aufeinander aufbauenden Fragen erörtert: Was ist in der Handels- und Steuerbilanz zu bilanzieren? Wie werden die bilanzierten Bilanzposten bewertet? Nach einer allgemeinen Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt eine Vertiefung anhand einzelner Bilanzposten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen. All dies wird in dem Online-Seminar anschaulich aufbereitet und analysiert.
Inhalt
A. Grundsätze der Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
A. I. Der Vermögensausgleich als Ansatzproblem
A. II. Der Vermögensvergleich als Bewertungsproblem
B. Bilanzierung einzelner Sachverhalte
B. I. Besonderheiten bei der Bilanzierung von Anlagevermögen
B. II. Immaterielle Vermögensgegenstände
B. III. Bewertung von Umlaufvermögen
B. IV. Besonderheiten der Bilanzierung