Warum werden Steuerberater so oft mit Haftungsproblemen und Anfechtungen konfrontiert? Die Antwort ist einfach: solange Unternehmen Insolvenz anmelden und Insolvenzverwalter mit der Sicherung der Masse beauftragt werden, werden auch weiterhin Steuerberater als direkt Beteiligte in Anspruch genommen. Sofern die diversen Unterlassungs- und Beihilfekonstellationen auch nur möglicherweise eröffnet sind, wird ein Insolvenzverwalter versuchen, durch Anfechtungen oder Klagen die Insolvenzmasse – auch aus Eigeninteresse – zu mehren. Daran ändert sich trotz der Einführung des ESUG und des SanInsFoG/StaRUG mit dem damit verbundenen Ziel, Sanierungschancen zu steigern, leider nichts.
Bei Vorliegen möglicher Insolvenzgründe beim Mandanten unterliegen Steuerberater nach § 102 StaRUG einer zwingenden Hinweispflicht und damit ggf. einem Haftungsrisiko bei Unterlassung. Die daher zur Risikominimierung vom (Steuer-)Berater vor der Bearbeitung eines Sanierungs- bzw. Insolvenzmandates zu berücksichtigenden, vorzubereitenden Dinge, wie zum Beispiel eine klare Auftragsformulierung und ggf. eine Insolvenzantragsempfehlung werden im Seminar übersichtlich aufbereitet.
Zusätzlich zum Seminar erhalten Sie Schriftsatzformulierungen, Arbeitshilfen und Textbausteine, die bei der Umsetzung in der täglichen Praxis helfen.
1. Einführung
2. Die Krisensituation / Insolvenzantragsgründe
3. Das Regelinsolvenzverfahren
4. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
5. Abschluss des Verfahrens
6. Insolvenzanfechtung – Beraterhonorar in Gefahr
7. Hinweispflicht bei krisenbehafteten Mandaten
8. Verhaltensregeln bei der Annahme oder Feststellung von Insolvenzindizien
9. Haftung bei verspäteter Insolvenzanmeldung
10. Zurückbehaltungsrecht der Mandantenbuchhaltung im Insolvenzfall
11. Maßnahmen und Kontrollen bei festgestellter Insolvenzlage/ Fazit