Um die Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften auf internationaler Ebene zu erhöhen, wurde am 21.05.2021 das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom Bundestag beschlossen. Personengesellschaften haben dadurch nun die Option, sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen. Unser neues Seminar erläutert, was Sie diesbezüglich jetzt für Ihre Beratungen wissen müssen.
1. Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften
2. Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen
3. Einlagelösung bei ertragsteuerlicher Organschaft
4. Globalisierung des UmwStG
5. Corona-bedingte Verlängerung von Investitionsfristen