Die Umsatzsteuer unterliegt permanenten Änderungen. Gesetzgeber, Rechtsprechung und Finanzverwaltung ändern in großen oder manchmal auch nur in kleinen Dingen die anwendbaren Rechtsgrundsätze. Der Gesetzgeber wird durch das Jahressteuergesetz 2020 zum 01.01.2021 bzw. 01.07.2021 weitere massive Veränderungen des Umsatzsteuerrechts vornehmen. Aber auch aus der Rechtsprechung von EuGH und BFH und der Umsetzung durch die Finanzverwaltung ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Praxis. Eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist unerlässlich, um mögliche Gefahrenquellen für die Mandanten zu erkennen. Das Seminar möchte Ihnen die Änderungen des Umsatzsteuerrechts in konzentrierter Form vermitteln.
1. Zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
2. Unternehmereigenschaft
3. Gutscheine aus Sicht der Verwaltung
4. Update zu den Steuersatzänderungen 2020/2021
5. Rechnung und Rechnungsberichtigung
6. Brexit und Umsatzsteuer
7. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
8. Wichtige Entscheidungen in Kurzform
9. Kurze Hinweise auf anhängige Verfahren beim EuGH
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars
• wichtige Informationen über die Sichtweise der Finanzverwaltung zu Gutscheinen,
• eine kurze Wiederholung zum Unternehmerbegriff und
• einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen umsatzsteuerlichen Änderungen 2021 sowie
• nützliche und wertvolle Praxishinweise.