Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurden die Behindertenpauschbeträge verdoppelt, der Pflegepauschbetrag erhöht und nach Pflegegrad gestaffelt sowie eine gesetzlich geregelte Fahrtkostenpauschale eingeführt. Die Beträge, insbesondere deren Aufsummierung, erreichen nunmehr beträchtliche Höhen und müssen daher nun verstärkt in den Fokus der Beratungspraxis genommen werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
In den beiden Online-Seminaren wird aufgezeigt, welche Anträge gestellt werden müssen, damit die Pauschbeträge angesetzt werden dürfen, welche besonderen Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Kosten zusätzlich zu den Pauschbeträgen angesetzt werden dürfen. Verdeutlicht wird dies anhand einer Vielzahl von kleinen praktischen Beispielen. Außerdem wird dargestellt, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Übertragung der Pauschbeträge auf andere Steuerpflichtige sowie die Eintragung der Pauschbeträge als Freibeträge bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bestehen und welche Wirkung dies hat.
01 Willkommen
1. Behindertenpauschbeträge
1.1 Beantragung eines Grades der Behinderung grundsätzlich erforderlich
1.2 Abgeltungswirkung
2. Pflegepauschbeträge
2.1 Beantragung eines Pflegegrades grundsätzlich erforderlich
2.2 Definition Pflege
2.3 Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag
2.4 Mehrere Pflegepersonen
2.5 Umfang der Abgeltungswirkung
2.6 Weitere Aufwendungen der Pflegepersonen
3. Zusammenfassung
Die Teilnehmer erhalten durch die Bearbeitung des Seminars
• wichtige Informationen über aktuelle Steueränderungen, die ab dem Veranlagungszeitraum 2021 Anwendung finden.
• einen Überblick über praxisrelevante Neuerungen bei den Behindertenpauschbeträgen sowie den Fahrtkostenpauschalen.
• eine Übersicht der zu beachtenden Abgeltungswirkung bei der Erstellung der Steuererklärung.