Photovoltaikanlagen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und zwar nicht nur auf dem privaten Einfamilienhaus, sondern auch bei Vermietern und gewerblichen Unternehmen anderer Branchen. Eine Pflicht, Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Neubauten zu installieren, steht im Raum. Dieses Beraterseminar stellt die Ertrag- und Umsatzsteuerfolgen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen in unterschiedlichen Fallkonstellationen dar, wie ausschließlicher Eigenverbrauch, Verkauf an Mieter oder Einspeisung des produzierten Stroms ins Netz. Dabei werden Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken für den Steuerpflichtigen, aber auch besondere Pflichten, die durch den Betrieb einer PV-Anlage für die Steuerpflichtigen – und dessen steuerlichen Berater – entstehen, erläutert.
1.1 Ausschließlicher Selbstverbrauch
1.2 Einspeisung des selbstproduzierten Stroms auch ins Netz
1.3 Direktvermarktung
1.4 Agri-PV-Anlagen
2.1 Antrag auf Liebhaberei
2.2 PV-Anlagen als Betriebsvermögen
2.3 Abfärbung bei Vermietungspersonengesellschaften
2.4 Ertragsteuerliche Bewertung des Eigenverbrauchs
2.5 Gewerbesteuer
2.6 Bauabzugsteuer
2.7 Behandlung von Batteriespeichern
3. Grunderwerbsteuer
4. Registrierungspflichten
5.1 PV-Anlagenbetreiber als umsatzsteuerlicher Unternehmer
5.2 Folgen der Unternehmereigenschaft
5.3 Steueroptimierte Wahl des Unternehmers
6. Privatnutzung von erzeugtem Strom
7. Mögliche Steuerbefreiungen?
8. Steuerfalle § 13b UStG
9.1 Zuordnung zum Unternehmen
9.2 Vorsteuerabzug aus Anschaffung und laufenden Kosten
10. Kleinunternehmerregelung als Gestaltungsmöglichkeit
11. Optimale umsatzsteuerliche Gestaltung anhand eines Musterfalls
12.1 PV-Anlagen mit Cloud-Speicher
12.2 Betrieb einer PV-Anlage durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
12.3 Veräußerung einer PV-Anlage
12.4 Nicht steuerbare Umsätze