Die Beurteilung von Kosten als Anschaffungs-, Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand ist nicht immer ganz eindeutig, gehört aber praktisch zum Tagesgeschäft in Steuerberatungskanzleien. Dieses Mitarbeiterseminar zeigt allgemein die Abgrenzung zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten einerseits und Erhaltungsaufwand andererseits auf. Dabei wird auf aktuelle Problembereiche, wie beispielsweise die Zuordnung bestimmter öffentlicher Beiträge, die Instandhaltungsrücklage, Umrüstungen auf Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerken sowie der Ausstattung mit E-Ladestationen eingegangen. Die richtige Zuordnung der Kosten ist für die Höhe der Abschreibungen bzw. der sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbaren Kosten äußerst relevant. Insbesondere, wenn größere und umfangreichere Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, stellt sich die Frage, ob es noch Erhaltungsaufwand und damit sofort abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder schon Herstellungsaufwand und damit nur abgeschrieben werden darf. Zugleich zeigt dieses Seminar Möglichkeiten auf, wie trotz Qualifizierung als Herstellungskosten ein sofortiger Abzug der Kosten und wie trotz Einordnung als Erhaltungsaufwand eine steueroptimale Verteilung der Kosten möglich ist.
1. Einführung
2. Anzahl der Wirtschaftsgüter
3.1 Anschaffungskosten - Definition
3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten
3.3 Instandhaltungsrücklage
4.1 Herstellungskosten - Definition
4.2 Anschaffungsnahe Herstellungskosten
4.3 Vereinfachungsregelung für geringfügigen Herstellungsaufwand
5. Erhaltungsaufwand