Änderungen des Umsatzsteuerrechts ergeben sich immer häufiger aufgrund europarechtlicher Vorgaben. Zum 01.01.2020 müssen in Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben der sog. Quick Fixes umgesetzt werden. Dazu gehören erstmals gesetzliche Regelungen zu den Konsignationslagerfällen, Präzisierungen bei den Reihengeschäften innerhalb der Europäischen Union sowie zusätzliche Anforderungen an die Voraussetzungen und Nachweise bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der Gesetzgeber in Deutschland setzt dies zusammen mit anderen Änderungen bei der Umsatzsteuer in dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ um. In diesem Online-Seminar werden die neuen Regelungen und die sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten dargestellt.
1. Übersicht über die Quick Fixes
2. Neuregelungen zu den Reihengeschäften
3. Neuregelungen zu den innergemeinschaftlichen Leistungen
4. Konsignationslagerregelung
5. Weitere Änderungen 2020