Die Finanzverwaltung ändert oft bestandskräftige Verwaltungsakte, insbesondere Steuerbescheide, zum Nachteil des Mandanten. Nicht immer liegen hierfür die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vor. Die Mitarbeiter in der Steuerberaterkanzlei müssen deshalb die Rechtmäßigkeit der Änderung stets überprüfen. Aber auch die Mitarbeiter können Anträge auf Änderung von Verwaltungsakten stellen oder Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen. Das Seminar vermittelt anschaulich die erforderlichen Kenntnisse, um einerseits dem Finanzamt erfolgreich entgegenzutreten und anderseits zutreffende Anträge zu stellen.
Verfahrensrecht in der Praxis: Änderung von Verwaltungsakten, Anträge