Immer häufiger müssen Vorsteuerbeträge aufgeteilt werden, sobald Unternehmer sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze ausführen. Dies betrifft längst nicht mehr nur Vermieter, sondern z.B. auch Ärzte und Apotheker, Versicherungs- und Immobilienmakler, Physiotherapeuten etc. bis hin zu Spediteuren und Betreiber von Testzentren. Auf Basis der beiden BMF-Schreiben vom Herbst 2022 beleuchtet unser Referent in dem Online-Seminar alle Facetten der Vorsteueraufteilung, sowohl generell als auch speziell bei Immobilien, und veranschaulichen dies anhand von zahlreichen Praxisbeispielen.
Gliederung
A. Wann ist eine Vorsteueraufteilung erforderlich?
B. Vorsteueraufteilung grundsätzlich
C. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
D. Abschließender Hinweis: § 15a UStG