Für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern hat der Steuerpflichtige besondere Wahlrechte. Wie die verschiedenen Wahlrechte im Einzelnen auszuüben sind, was bei der Ausübung der Wahlrechte zu beachten ist und für welche Wirtschaftsgüter diese besonderen Wahlrechte überhaupt infrage kommen, stellt dieses Merkblatt im Überblick dar.