Kaufleute und andere unternehmerisch Tätige sind nach unterschiedlichen Gesetzen verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, um die einzelnen Geschäftsvorfälle als Basis für den Jahresabschluss zu erfassen. Damit ein sachkundiger Dritter diese Aufzeichnungen und Bücher in angemessener Zeit überprüfen kann, sind die Aufzeichnungen bzw. Bücher und entsprechenden Unterlagen aufzubewahren.
Dieses Merkblatt informiert Sie kompakt und übersichtlich über die Pflichten und Fristen, die es zu beachten gilt.