Publizitätspflichtige Gesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt beim Unternehmensregister in elektronischer Form einreichen. Hierzu bedarf es einer gesonderten Beauftragung, die aus Haftungsgründen, aber auch zur Sicherung der Honorar- und Auslagenersatzansprüche, schriftlich erfolgen sollte. Mit unserem Mustervertrag können Sie die Einreichung der Jahresabschlussdaten rechtssicher vereinbaren. Den Vertragsbeteiligten werden zudem ergänzende Hinweise zur Neuregelung der Offenlegungspflichten gegeben. Dem Mustervertrag sind zwei Varianten einer Gebührenvereinbarung (Zeitgebühr und Pauschalgebühr) beigefügt. Darüber hinaus erhalten Sie einen Mustertext für ein Mandantenanschreiben.