Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Führen Sie als Steuerberater Arbeiten durch, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, haben Sie grundsätzlich auch keinen Vergütungsanspruch. Das betrifft auch Vor- und Zusatzarbeiten: Ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn Ihr Mandant Ihnen einen ausdrücklichen, zusätzlichen Auftrag für deren Durchführung erteilt hat. Als Berater tragen Sie die Beweislast in Bezug auf das Vorliegen einer Auftragserteilung seitens des Mandanten. Mithilfe des 2-seitigen „Auftrags“ können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren.
Damit die AGB – wie im letzten Teil des Auftrags angesprochen – Geltung haben, müssen diese mit dem Mandanten vereinbart, d. h. zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Die sicherste Variante dabei ist die, dass nicht nur der Vertrag selbst, sondern auch die dem Vertrag beigefügten AGB vom Mandanten unterschrieben werden. Insoweit empfiehlt sich bei Neumandaten die Verwendung des DWS-Vordrucks Nr. 5.2.
Bei online abgeschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ist der gesondert erhältliche DWS-Vordruck Nr. 1130.1 „Muster-Widerrufsbelehrung, Muster-Zustimmungserklärung und Muster-Widerrufsformular für online abgeschlossene Verbrauchermandate“ zu beachten.