Die berufliche Qualifizierung ist heute im Arbeitsleben von großer Relevanz. Für die damit zusammenhängenden Aufwendungen stellt sich die Frage, wie diese bei der Einkommensteuer Berücksichtigung finden können. Hier ist zwischen den auf 6.000 € gedeckelten Sonderausgabenabzug und den vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu unterscheiden. Diese Differenzierung hat im Hinblick auf die Möglichkeit des Verlustvortrags Relevanz. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die einkommensteuerliche Behandlung von Bildungsaufwendungen nach der aktuellen Rechtlage.