Arbeitgeber müssen ihren Informationspflichten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch gegenüber Angestellten nachkommen.
Mit diesem Vordruck und den dazugehörigen Hinweisen können Angestellte unkompliziert darüber informiert werden, welche ihrer Daten im Unternehmen verarbeitet und gespeichert werden und ob diese auch an Dritte weitergegeben werden (z. B. im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Buchführung).