Datenschutzbeauftragte in einer Kanzlei nehmen im Rahmen der DSGVO eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion ein. Sie sind an der Schnittstelle zwischen Kanzlei, Datenschutzbehörden und Betroffenen (Mandantschaft) tätig. Kanzleien, in denen mehr als 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, haben die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Wichtiger Hinweis: Der Vordruck, der die Regeln der DSGVO berücksichtigt, kann sowohl von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern als auch von Rechtsanwälten eingesetzt werden.