Für eine offene Ladenkasse (Geldlade, Schuhkarton ) muss jeden Tag ein Kassenbericht angefertigt werden. Diese Unterlagen müssen bei der Kassen-Nachschau vorliegen. Der Vordruck „Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen“ erfüllt viele Anforderungen an die Dokumentation und Beweisvorsorge. Durch seinen Einsatz erhöht sich die Rechtssicherheit bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse deutlich.
Im gesondert erhältlichen Merkblatt Nr. 1115H werden anschaulich die Anforderungen an die offene Ladenkasse erläutert und dargestellt, worauf beim Ausfüllen des Vordruckes geachtet werden sollte.