Die auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und weiteren Angehörigen anderer Freier Berufe wird in der Beratungswirklichkeit immer bedeutsamer. Seit dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz wird die „Kooperation“ erstmals im Steuerberatungsgesetz der Steuerberater erwähnt. Mit unserem Mustervertrag können Zusammenarbeiten mit Kollegen und Rechtsanwälten, aber auch mit als Unternehmensberater tätigen Betriebs- und Volkswirten und anderen Angehörigen Freier Berufe im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Ergänzende Hinweise erleichtern die Anwendung des Mustervertrages.