In der heutigen Arbeitswelt ist es zwingend notwendig, nicht nur bereits voll ausgebildete Arbeitnehmer einzusetzen. Gerade zur Gewinnung von Fachkräften und zur Sicherstellung von Nachfolgeregelungen in Unternehmen ist es erforderlich, frühzeitig Praktikanten, Studenten und Auszubildende im Betrieb zu beschäftigen. Hierbei gelten aber bei der Abrechnung unterschiedliche Regelungen für die Lohnsteuer, Sozialversicherung und den Mindestlohn.