Haben es Steuerberater mit Verbrauchern zu tun, können sich Belehrungspflichten im Hinblick auf Widerrufsrechte ergeben. Dies betrifft insbesondere sog. Fernabsatzverträge, d. h. Verträge, bei denen Steuerberater und Verbraucher für die Verhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Der neue Vordruck enthält Muster, mit denen Steuerberater ihre Belehrungspflichten erfüllen können und Hinweise, wie Steuerberater ihr Honorarrisiko trotz Widerrufsmöglichkeit gering halten können.