Die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit dieser Erwerb (z. B. aufgrund der Befreiung als Familienheim) nicht steuerfrei erfolgen kann. Das Bewertungsgesetz enthält für die Bewertung von Grundstücken standardisierte Verfahren, welche die Besonderheiten des Einzelfalls nicht immer sachgerecht abbilden. Für diese Fälle gewährt § 198 BewG den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Gelingt der Nachweis, erfolgt die Besteuerung auf Grundlage dieses Werts.
Das Merkblatt zeigt anschaulich die Anforderungen des Bewertungsgesetzes, geht detailliert auf die Öffnungsklausel des BewG ein und klärt die praktische Umsetzung. Es beleuchtet u. a. die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt sowie die Berücksichtigung von Besonderheiten bei Miteigentumsanteilen oder Anteilen an vermögensverwaltenden Gesellschaften.