Die Fassung in englischer Sprache dient zur Information. Rechtsverbindlich ist nur das beizufügende – gesondert erhältliche – deutsche Original-Formular DWS-Steuerberatungsvertrag (Kurzversion) Nr. 1C.
Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab.
Die Steuerberatungsverträge (Vordrucke Nr. 1b und 1c) regeln die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber (Mandanten). Der Unterschied zwischen der Lang- und der Kurzversion dieses Vertragstypus besteht zunächst darin, dass sich die Kurzversion darauf beschränkt, lediglich diejenigen rechtlichen Aspekte anzusprechen, die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergeben. Die Angaben in der Langversion dienen insoweit der Klarstellung. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich daraus, dass die Kurzversion keinen Unterpunkt „Pflichten des Mandanten“ (z. B. zur rechtzeitigen Vorlage der Belege) enthält. Zwar ist es möglich, solche Pflichten zu statuieren, und dies mag auch in gewisser Weise geeignet sein, den Mandanten etwas zu disziplinieren. Rechtlich ist das Statuieren dieser Pflichten jedoch fragwürdig, denn was passiert, wenn der Mandant sich nicht daran hält? In dem Moment, in dem der Berater ihn auf diese vertraglichen Pflichten hinweist, wird der Mandant im Zweifel den Vertrag kündigen, was in aller Regel ohne Frist möglich ist (vgl. hierzu § 2).