Ihr Vorteil beim Einzelkauf:
Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Die Steuerberatungsverträge (Vordrucke Nr. 1b und 1c) regeln die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber (Mandant). Der Unterschied zwischen der Lang- und der Kurzversion dieses Vertragstypus besteht darin, dass sich die Kurzversion darauf beschränkt, lediglich diejenigen rechtlichen Aspekte anzusprechen, die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergeben.
In der aktuellen Version wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:
Das Hinweisblatt 1001 zu den AGB wird aktuell überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Hinweis:
Bei online abgeschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ist der gesondert erhältliche DWS-Vordruck Nr. 1130.1 „Muster-Widerrufsbelehrung, Muster-Zustimmungserklärung und Muster-Widerrufsformular für online abgeschlossene Verbrauchermandate“ zu beachten.