Warenlieferungen in andere EU-Länder sind aufgrund der fehlenden Zollabwicklung und -beschränkungen problemlos möglich und nehmen einen immer größeren Umfang ein. Sofern der Abnehmer in der EU erwerbsteuerpflichtig ist, sind diese Lieferungen für den deutschen Lieferanten umsatzsteuerfrei. Bei Warenlieferungen an private Abnehmer gilt dies nur für neue Fahrzeuge. Die Umsatzsteuerfreiheit ist aber an zahlreiche Nachweispflichten gebunden, deren Nichtbeachtung zur Nacherhebung der inländischen Umsatzsteuer bei deutschen Lieferanten führen kann. Diese Beträge nachträglich dem EU-Kunden in Rechnung zu stellen, gelingt zumeist nicht.
Mithilfe des Merkblatts können Sie Umsatzsteuer-Nachforderungen wirksam vorbeugen. Es vermittelt einen strukturierten Überblick über alle notwendigen und möglichen Buch- und Belegnachweise, die bei Warenlieferungen in andere EU-Länder zu beachten sind, und es gibt hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung.
Jetzt mit aktuellem Beiblatt, Stand 01/2024.