In der politischen Diskussion wurde in den letzten Jahren stark kritisiert, dass durch sog. Share Deals die Grunderwerbsteuer vermieden werden konnte. Gemeint ist der Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften, der wirtschaftlich einem Erwerb der Grundstücke der Gesellschaft gleichkommt.
Am 12.05.2021 wurde das Gesetz zur Reform des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet, das maßgeblich die Besteuerung sog. Share Deals verändert, u. a. durch die Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands (§ 1 Abs. 2b GrEStG). Daneben hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (StAbwG) Änderungen bei der Grunderwerbsteuer vorgenommen, die erhebliche praktische Bedeutung haben. Grund genug, sich die Änderungen einmal im Überblick vor Augen zu führen. Dazu dient dieses Merkblatt.