1-seitiger Vordruck plus 8-seitigem Hinweisblatt mit den gesetzlichen Grundlagen.
Viele Berufsträger – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – greifen auf die Dienste von EDV-Wartungsfirmen, Aktenvernichtungs-, Reparatur- und Reinigungsfirmen zurück. Der Kanzleiinhaber hat die Pflicht, den Auftragnehmer der Arbeiten sorgfältig auszuwählen. Im Zusammenhang mit dem schriftlichen Auftrag ist es wichtig, dass eine Vereinbarung mit dem Fremdunternehmer geschlossen wird, dass dieser seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der Verschwiegenheit nach den Regeln der DSGVO verpflichtet. Hierzu bietet sich der aktualisierte Vordruck an.
Wichtiger Hinweis: Der Vordruck, der die Regeln der DSGVO berücksichtigt, kann sowohl von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern als auch von Rechtsanwälten eingesetzt werden.