Für jeden ist es mit dem elektronischen Bundesanzeiger einfach und unkompliziert möglich, Einsicht in die Jahresabschlüsse von GmbHs zu nehmen. Kleine Kapitalgesellschaften haben aber Möglichkeiten, den Jahresgewinn so darzustellen, dass er nicht auf den ersten Blick deutlich aus der Veröffentlichung herauszulesen ist.
Welche Gestaltungsmittel dafür infrage kommen und worauf dabei zu achten ist, zeigt dieses Merkblatt, das auch entsprechende Formulierungshilfen für die dazu notwendigen Beschlüsse enthält.