Der Vordruck Nr. 30.1 ist ein Spezialvertrag ausschließlich für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Hilfsweise können diese Tätigkeiten auch in dem allgemeinen Steuerberatungsvertrag (Vordrucke Nrn. 1b + 1c) vereinbart werden. Der Spezialvertrag für betriebswirtschaftliche Beratung dient dazu, bzgl. des Honorars und der Auftragserfüllung spezieller auf die Besonderheiten der betriebswirtschaftlichen Beratung einzugehen.
Die aktuelle Version enthält die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages in Textform sowie eine Anpassung der Vergütungsregelungen bei der Abrechnung nach Stundenhonorar.